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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf Ihre Fragen.

Hier haben wir die Fragen zusammengetragen, die uns am häufigsten begegnen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an — wir nehmen uns Zeit.

Antworten auf Ihre Fragen zu Schuldnerberatung
Muss ich in die Privatinsolvenz?

Nein. Unser Team arbeitet zunächst an einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Dieser Einigungsversuch unterstreicht die Vorzüge einer außergerichtlichen Einigung — zum Beispiel Vergleichsangebote oder einen Schuldenbereinigungsplan — gegenüber einem Insolvenzverfahren.

Warum ist die Hilfe kostenlos?

Niemand arbeitet umsonst. Allerdings ist es uns als gemeinnützige Beratungsstelle möglich, unsere Dienstleistungen gegenüber dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales abzurechnen. Dadurch können wir Ihnen die Schulden- und Insolvenzberatung in Ihrer finanziellen Notsituation kostenfrei anbieten.

Wieviel darf ich verdienen?

Eine Verdienstgrenze gibt es nicht. Sie dürfen so viel verdienen, wie Ihnen aufgrund Ihrer geleisteten Arbeit zusteht. Die Berechnung pfändbarer Einkommensanteile regelt § 850 c ZPO. Der Selbstbehalt hängt von verschiedenen Faktoren ab — etwa Unterhaltszahlungen, Spesen oder Erschwerniszuschlägen. Haben Sie keine Angst: Es handelt sich um gestaffelte Beträge. Bei einer bestehenden Unterhaltspflicht und 1.570,00 € Nettoeinkommen würde etwa ein Betrag von 4,75 € gepfändet (Stand Pfändungstabelle 2019).

Wie schnell können Sie mir helfen?

Je schneller Sie den Mut fassen und Kontakt mit uns aufnehmen, desto schneller können wir helfen. Wir garantieren Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Kontaktaufnahme sowie eine anschließende Terminvereinbarung.

Wie hoch müssen meine Schulden sein, damit ich mich an eine Schuldnerberatung wenden darf?

Die Höhe der Schulden ist unerheblich. Es geht vielmehr um Ihre persönliche Einschätzung und Belastbarkeitsgrenze. Wenn Sie bereits den Überblick über Ihre Schulden verloren haben oder sich nicht sicher sind, ob Sie vereinbarte Ratenzahlungen weiterhin einhalten können, sollten Sie handeln und uns kontaktieren. In einem persönlichen Beratungstermin analysieren wir Ihre Situation gemeinsam und arbeiten einen Lösungsweg aus.

Muss mein Partner meine Schulden bezahlen?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Verträge, die ausschließlich auf Ihren Namen geschlossen wurden, betreffen nicht die Einkommenssituation Ihres Partners — lediglich Sie haften mit Ihrem Vermögen gegenüber Ihren Gläubigern. Sind Sie hingegen beide Vertragspartner (z.B. bei einem Mietvertrag), haften Sie gemeinsam. Eine detaillierte Analyse erfolgt in unserem Beratungsgespräch vor Ort.

Zögern Sie nicht. Wir helfen Ihnen kostenlos.

Machen Sie den ersten Schritt — wir beginnen sofort mit unserer Arbeit.