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kostenlose Beratung

Es kostet Sie nichts! Wir sind ein ehrenamtlicher Verein und sämtliche Kosten werden vom Niedersächsisches Landesamt für Soziales übernommen.

Hilfe durch erfahrene Anwälte

Bei uns bekommen Sie Hilfe von erfahrenen Anwälten, die Experten für Schuldenregulierung und Insolvenz-verfahren sind.

Termin in wenigen Tagen

Sie bekommen innerhalb weniger Tage einen Termin bei uns. Gemeinsam finden wir eine zügige und bestmögliche Lösung.

11 Jahre

Erfahrung

2000+

abgeschlossene Fälle

100%

auf ihrer Seite

Handeln Sie jetzt - mit unserer Hilfe!

Schulden und Überschuldung können Jeden treffen, unabhängig von Einkommen und Beruf. Wenn man merkt, dass die Belastung zu groß wird, ist es wichtig zu handeln. Wir sind ein ehrenamtlicher Verein, bei dem erfahrene Anwälte Ihnen kostenlos helfen.

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Persönliche Betreuung

Für uns sind Sie nicht nur Einer von vielen. Wir setzen auf eine persönliche und fachkundige Beratung. Ein ständiger Wechsel des Ansprechpartners ist nicht nur unangenehm, sondern auch erschwerend für die gemeinsame Zusammenarbeit. Unsere Anwälte nehmen sich Zeit für Sie und erarbeiten bereits im Erstgespräch einen Lösungsweg für Ihre Probleme.

Privatsphäre

Unser Team steht für Diskretion und Verschwiegenheit, denn hinter jedem Fall steht eine persönliche Geschichte. Das Bundesdatenschutzgesetz dient uns als Grundstein, denn dieses regelt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und schützt Sie vor einem Missbrauch.

Für Sie erreichbar

Der erste Kontaktversuch ist meist der Schwerste, zögern Sie nicht, sich bei uns Hilfe zu holen. Unser Sekretariat ist täglich 10 Stunden für Sie erreichbar. In der Zeit von 08:00 Uhr bis einschließlich 18:00 Uhr stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Erfahrung

Unsere langjährige Berufserfahrung macht uns zu Spezialisten auf dem Gebiet der Schuldenbereinigung. Unser Team besteht aus ausgewählten fachkundigen Mitarbeitern, welche sich als Ziel gesetzt haben, unseren Klienten ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen.

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen kostenlos!

Häufige Fragen und Antworten.

Muss ich in die Privatinsolvenz?

Nein! Selbstverständlich arbeitet unser Team zunächst an einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Dieser Einigungsversuch unterstreicht die Vorzüge einer außergerichtlichen Einigung (z. B. Vergleichsangebote, Schuldenbereinigungsplan etc.) im Gegenzug zu einem Insolvenzverfahren.

Warum ist die Hilfe kostenlos?

Niemand arbeitet umsonst, allerdings ist es uns als gemeinnützige Beratungsstelle möglich, unsere Dienstleistungen gegenüber dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales abzurechnen. Dies ermöglichst uns, Ihnen in ihrer finanziellen Notsituation die Schulden- und Insolvenzberatung kostenfrei anzubieten.

Wieviel darf ich verdienen?

Eine Verdienstgrenze gibt es nicht. Sie können so viel in Ihrem Job verdienen, wie Ihnen aufgrund Ihrer geleisteten Arbeit zusteht. Die Berechnung von pfändbaren Einkommensanteilen wird durch § 850 c ZPO geregelt. Der Selbsterhalt ist von verschiedenen Faktoren abhängig, z. B. Unterhaltszahlungen, Spesen, Erschwerniszuschlägen usw. haben Sie keine Angst, es handelt sich hierbei um gestaffelte Beträge, sodass z. B. bei einer bestehenden Unterhaltspflicht und einem Nettoeinkommen von 1.570,00 EUR ein Betrag in Höhe von 4,75 EUR (aktuelle Pfändungstabelle; Stand 2019) gepfändet werden würde.

Wie schnell können Sie mir helfen?

Je schneller Sie den Mut fassen und Kontakt mit unserer Beratungsstelle aufnehmen, desto schneller können wir Ihnen mit Ihren Problemen helfen. Wir garantieren Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine Kontaktaufnahme sowie eine anschließende Terminvereinbarung unsererseits.

Wie hoch müssen meine Schulden sein, damit ich mich an eine Schuldnerberatung wenden darf?

Die Höhe der Schulden ist unerheblich. Es geht vielmehr um Ihre persönliche Einschätzung und Belastbarkeitsgrenze. Sofern Sie bereits den Überblick über Ihre Schulden verloren haben oder sich nicht sicher sind, ob Sie die vereinbarten Ratenzahlungen weiterhin einhalten können, sollten Sie handeln und uns kontaktieren. In einem persönlichen Beratungstermin werden wir Ihre Situation gemeinsam analysieren und einen Lösungsweg ausarbeiten.

Muss mein Partner meine Schulden bezahlen?

Pauschal ist diese Frage leider nicht zu beantworten. Allerdings ist festzuhalten, dass sämtliche Verträge, die ausschließlich auf Ihren Namen abgeschlossen worden sind, nicht die Einkommenssituation Ihres Partners betreffen. Lediglich Sie haften gegenüber Ihren Gläubigern mit Ihrem Vermögen. Sollten sie Beide jedoch Vertragspartner sein z.B. bei einem Mietvertrag, so haften Sie beide. Eine detaillierte Analyse erfolgt in unserem Beratungsgespräch vor Ort.

    Zeigen Sie mir einen Weg aus den Schulden!

    Rufen Sie uns jetzt an oder füllen Sie das Formular aus. Machen Sie den ersten Schritt und wir beginnen sofort mit unserer Arbeit.


    Mit ihrer Anfrage gehen Sie kein Risko ein. Wir helfen ihnen kostenlos. Probieren Sie es aus!
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